Rahmenbedingungen zur Anmeldung
ANTRAGSFRISTEN
Im Aktionsfonds gibt es Fristen, zu denen Anträge zweimal jährlich eingereicht werden können. Die Fristen für die Antragstellung und die entsprechenden verfügbaren Mittel für 2025 sind:
- 19.05.2025
- 12.09.2025
Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung durch den Begleitausschuss. Von der Prüfung bis zur Bewilligung kann bis zu zwei Wochen dauern.
FÖRDERKRITERIEN
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen, die mit den Leitlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, sowie den Leitzielen der Partnerschaft für Demokratie Bensheim übereinstimmen.
Die Projekte sollen der Förderung von Demokratie, Toleranz, Respekt, Austausch und Miteinander dienen und aktiv gegen Extremismus, Diskriminierung und Gewalt vorgehen.
THEMENFELDER
Themenfelder der Bensheimer Partnerschaft für Demokratie sind:
Abwertung von Sinti und Roma | Antimuslimischer Rassismus |
Antisemitismus | Demokratiestärkung |
Empowerment | Inklusion |
Förderung jugendlichen Engagements | Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt |
Hate Speech | Rassismus |
Islamistische Orientierungen / Handlungen | Migration, Flucht und Asyl |
Rechtsextreme Orientierungen / Handlungen | Sexismus |
Verschwörungserzählungen | Vielfalt und Diversity |
Wertediskussionen |
Anträge sind nur für einen Zeitraum von einem Jahr möglich, was bedeutet, dass ein Projekt im Kalenderjahr umgesetzt und finanziell abgeschlossen werden muss. Honorar- sowie Sachkosten sind förderfähig.
Nach einer positiven Vorprüfung durch die Fach- und Koordinierungsstelle trifft der Ausschuss des Bündnisses im Abstimmungsverfahren Entscheidungen über die eingereichten Projektanträge. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die Einzelmaßnahme starten.
Das Projekt hat eine Laufzeit, die sich auf das Jahr 2025 bis einschließlich 15.12.2025 beschränkt. Daher ist eine Kostenaufstellung nur für diesen Zeitraum notwendig. Es ist möglich, im darauffolgenden Jahr eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, jedoch muss dafür ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Die Abrechnung und das Einreichen eines Verwendungsnachweises müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Projektes erfolgen, jedoch spätestens aber am 15.12.2025. Die Vorlage für den Verwendungsnachweis wird Ihnen von der Koordinierungs- und Fachstelle zur Verfügung gestellt.
Bei Veröffentlichungen (Pressemitteilungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Flyern, Homepage etc.) sollte die Förderung genannt werden und das Logo der Partnerschaft für Demokratie Leben, der Caritas sowie der Stadt Bensheim verwendet werden. Diese Logos schicken wir Ihnen zu.
Offene Fragen jeglicher Art und Ihre Anträge richten Sie bitte an:
Koordinierungs- und Fachstelle
Bündnis für Demokratie Stadt Bensheim
Klostergasse 5a
64625 Bensheim