Anmeldeinfos und Teilnahmebedigungen
Es gibt verschiedene Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen für die Antragsstellung und die Genehmigung der beantragten Maßnahmen (Projekte/Veranstaltungen) über die Fördergelder von „Demokratie Leben!“
Die Koordinierungs- und Fachstelle steht bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung. Unter „Kontakt“ gibt’s Daten.
VORAUSSETZUNGEN
Rahmenbedingungen zur Anmeldung
Projekt-Anträge werden erst nach einer Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle ausgegeben und sind daher online nicht hinterlegt
ANTRAGSFRISTEN
Im Gegensatz zum Vorjahr gibt es keine Antragsfristen mehr. Jedoch muss mindestens zwei Monate vor der Durchführung ein Beratungstermin mit der Koordinierungs- und Fachstelle stattfinden, damit Anträge korrekt eingereicht, und schnell bearbeitet werden können.
Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das sogenannte Bündnis. Von der Prüfung bis zur Bewilligung kann es bis zu vier Wochen dauern. Das liegt auch daran, da dieses Jahr alles über das Förderportal des Bundesministeriums zusätzlich noch geprüft wird. Erst nach der Rückmeldung der Regiestelle des Bundesministeriums werden bei Zusage die Förderbescheide und alle weiteren relevanten Daten zur Antragsgenehmigung und Durchführung versendet.
FÖRDERKRITERIEN
Gefördert werden können Maßnahmen, die mit den Leitlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, sowie den Leitzielen der Partnerschaft für Demokratie Bensheim übereinstimmen.
Die Projekte sollen der Förderung von Demokratie, Toleranz, Respekt, Austausch und Miteinander dienen und aktiv gegen Extremismus, Diskriminierung und Gewalt vorgehen.
Die drei Leitziele dabei sind Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen.
Phänomenbereiche
Projekte werden als förderungswürdig erachtet, wenn das Projekt um eines oder mehrere der folgende Phänomenbereiche betrachtet:
Phänomenbereich
| Antisemitismus | Rassismus |
| Antiziganismus | Verschwörungsideologien |
| LSBTIQ*-Feindlichkeit | Demokratieskepsis |
| Islam- und Muslimfeindlichkeit | Hass im Netz/Desinformation |
| Linksextremismus/linke Militanz | Rechtsextremismus |
| Islamistisch begründeter Extremismus |
Themenfelder
Themenfelder als Aktionsschwerpunkte können hierzu sein:
| Demokratische Konfliktbearbeitung/Konflikttransformation | |
| Demokratiebildung | |
| Demokratiebildung im Kindesalter | |
| Demokratiebildung in der Arbeits- und Unternehmenswelt | |
| Digitale Demokratiebildung/Digitale Teilhabe und Kompetenzen | |
| Integration/Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft |
Verfahrensablauf
Anträge sind nur im Zeitraum des Förderjahres möglich, was bedeutet, dass ein Projekt im Kalenderjahr umgesetzt und finanziell abgeschlossen werden muss. Fragen zur den Finanzierungsmöglichkeiten werden mit der Koordinierungs- und Fachstelle besprochen.
Nach einer positiven Vorprüfung durch die Koordinierungs- und Fachstelle trifft das Bündnis im Abstimmungsverfahren Entscheidungen über die eingereichten Projektanträge. Danach wird die Maßnahme in das Förderportal der Regiestelle des Bundesministeriums eingetragen. Hier wird detailliert abgefragt, wie und in welchem Rahmen die Maßnahme erfolgen soll.
Nach Förderzustimmung durch die Regiestelle erfolgt der Zuwendungsbescheid durch die Koordinierungs- und Fachstelle. Dazu kommen noch einige weitere Unterlagen, wie die Förderbestimmungen des Bundesministeriums sowie Datenschutzformulare.
Danach kann mit der genauen Planung an der Maßnahme (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Buchung der Räumlichkeiten) begonnen werden
Das Projekt hat eine Laufzeit, die sich auf das Jahr 2026 bis einschließlich 7.12.2026 beschränkt. Daher ist eine Kostenaufstellung nur für diesen Zeitraum notwendig. Es ist möglich, im darauffolgenden Jahr eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, jedoch muss dafür ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Die Abrechnung und das Einreichen eines Verwendungsnachweises (Sachbericht) müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Projektes erfolgen, jedoch spätestens aber am 7.12.2026. Die Vorlage für den Verwendungsnachweis wird Ihnen von der Koordinierungs- und Fachstelle zur Verfügung gestellt.
Bei Veröffentlichungen (Pressemitteilungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Flyern, Homepage etc.) muss die Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und die „Partnerschaft für Demokratie Bensheim“ genannt werden. Das zu verwendende Logo, welches bei der Förderzusage zugesandt wird, muss auf alle Posts zum geförderten Projekt. Hierfür gibt es Vorlagen, die beim Zuwendungsbescheid mitgeschickt werden.
RAHMENBEDINGUNGEN JUGENDFONDS
Der Jugendfonds wird von der Koordinierungs- und Fachstelle des Caritasverbands Darmstadt e.V. im Caritas Zentrum Franziskushaus in Bensheim verwaltet.
Die finanziellen Mittel stammen aus dem Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“, dem Landesförderprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ sowie von der Stadt Bensheim.
Nachfolgend sind die BEDINGUNGEN aufgeführt, unter denen eine Förderung eurer Projekte und Aktionen möglich ist:
- Der Höchstbetrag für Anträge beträgt 3.000 €.
In Ausnahmefällen kann dieser Betrag höher ausfallen, wenn es dafür eine nachvollziehbare Begründung gibt. - Anträge sollten bis Ende Oktober 2026 eingereicht werden und müssen bis 07.12.2026 abgeschlossen und abgerechnet sein.
- Das Projekt/die Aktion muss im Jahr 2026 stattfinden, die bewilligten Gelder müssen in diesem Jahr ausgegeben werden.
Das genaue Datum der Maßnahme legt ihr fest. - Für die Beantragung der Gelder muss ein Finanzierungs- und Kostenplan aufgestellt werden. Der ist im Antrag bereits vorgegeben. Die Koordinierungs- und Fachstelle hilft hierbei.
- Nach der Prüfung wird Euer Projekt von einem Jugendgremium abschließend bewilligt. Ohne diese Genehmigung gibt es keine finanziellen Mittel, und ihr solltet vorab noch keine Ausgaben für das Projekt getätigt haben. Wir werden euch die Genehmigung schriftlich als Zuwendungsbescheid zusenden.
- Das Geld wird im Rahmen von Pauschalen ausgezahlt. Hier gibt es zwei: Einmal die Honorarkostenpauschale von maximal 540,00 Euro und einmal die Teilnehmendenpauschale, die sich errechnet aus den anwesenden Teilnehmenden. Die Koordinierungs- und Fachstelle erklärt alles detailliert beim ersten Beratungsgespräch.
- Bevor ihr jemandem (wie eine*m Referent*in oder Mediengestalter*in) einen Arbeitsauftrag gegen Bezahlung erteilt, ist es notwendig, einen Honorarvertrag mit dieser Person abzuschließen. In der Regel haben diese Personen bereits Vorlagen zur Abrechnung. Sollte das mal nicht so sein, können wir euch sicherlich mit einer Vorlage weiterhelfen.
- Falls ihr für euer Projekt oder eure Aktion etwas veröffentlichen möchtet (auf Social Media, der Homepage usw.) oder drucken lassen wollt (Flyer, Plakate usw.), müsst ihr auf die Förderung hinweisen und die Logos der Stadt Bensheim, der Caritas, des Bundesförderprogramms „Demokratie leben!“, des Landesförderprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ und der „Partnerschaft für Demokratie Bensheim“.
Keine Bange: Wir haben die Logos da und schicken sie euch zu. Bevor ihr etwas herausgebt, ist eine Prüfung durch uns notwendig. - Nach eurem Projekt/eurer Aktion wird ein kurzer Abschlussbericht verfasst. Dafür gibt es eine Vorlage, die so ähnlich wie der Antrag ist. Für die finanzielle Abrechnung sind die Teilnehmendenliste und, falls vorhanden, die Rechnung der Honorarkräfte notwendig.
Wichtig sind auch Fotos oder sogar Videos der Veranstaltungen, die auf dieser Website und auch auf Social Media (z.B. Insta) veröffentlicht werden. Bitte achtet hierbei auf den Datenschutz. Wer nicht fotografiert werden darf oder will, sollte auch nicht auf Fotos oder Videos zu sehen sein.
Wenn diese Rahmenbedingungen zunächst etwas kompliziert und aufwändig erscheinen… Lasst euch davon bitte nicht abschrecken!
Entscheidend ist, dass ihr euch für Demokratie und Vielfalt engagieren und eure Ideen in großartige Projekte und Aktionen umsetzen wollt!
Wir helfen euch gern in allen Phasen des Projekts, vom Antrag bis zur Abrechnung und Berichterstattung.
Offene Fragen jeglicher Art gerne an:
Magdalena Schumann
Koordinierungs- und Fachstelle
Partnerschaft für Demokratie Bensheim
Klostergasse 5a
64625 Bensheim
kuf.bensheim@caritas-darmstadt.de