Anmeldeinfos und Teilnahmebedigungen
Du hast, alleine oder in einer Gruppe, ein Projekt von dem Du denkst, dass es der Demokratie in unserer Region auf die Sprünge helfen kann.
Oder Ungerechtigkeit entlarvt.
Oder, oder. Aber dafür bräuchtet Ihr etwas Geld.
Hier erfährst Du, wie „Bensheim lebt Demokratie“ Dich dabei unterstützen kann!
Es gibt ein paar Voraussetzungen zur Teilnahme.
VORAUSSETZUNGEN
Rahmenbedingungen zur Anmeldung
Projekt-Anträge werden erst nach einer Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle ausgegeben und sind daher online nicht hinterlegt
ANTRAGSFRISTEN
Im gegensatz zum Vorjahr gibt es keine Antragsfristen mehr. Jedoch muss mindestens zwei Monate vor der Durchführung ein Beratungstermin mit der Koordinierungs- und Fachstelle stattfinden, damit die Anträge korrekt eingereicht, und schnell bearbeitet werden können.
Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung durch den Begleitausschuss. Von der Prüfung bis zur Bewilligung kann bis zu zwei Wochen dauern.
FÖRDERKRITERIEN
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen, die mit den Leitlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, sowie den Leitzielen der Partnerschaft für Demokratie Bensheim übereinstimmen.
Die Projekte sollen der Förderung von Demokratie, Toleranz, Respekt, Austausch und Miteinander dienen und aktiv gegen Extremismus, Diskriminierung und Gewalt vorgehen.
Phänomenbereiche
Projekte werden als förderungswürdig erachtet, wenn das Projekt um eines oder mehrere der folgende Phänomenbereiche betrachtet:
Phänomenbereich
| Antisemitismus | Rassismus |
| Antiziganismus | Verschwörungsideologien |
| LSBTIQ*-Feindlichkeit | Demokratieskepsis |
| Islam- und Muslimfeindlichkeit | Hass im Netz/Desinformation |
| Linksextremismus/linke Militanz | Rechtsextremismus |
| Islamistisch begründeter Extremismus |
Themenfelder
Themenfelder als Aktionsschwerpunkte können hierzu sein:
| Demokratische Konfliktbearbeitung/Konflikttransformation | |
| Demokratiebildung | |
| Demokratiebildung im Kindesalter | |
| Demokratiebildung in der Arbeits- und Unternehmenswelt | |
| Digitale Demokratiebildung/Digitale Teilhabe und Kompetenzen | |
| Integration/Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft |
Verfahrensablauf
Anträge sind nur für einen Zeitraum von einem Jahr möglich, was bedeutet, dass ein Projekt im Kalenderjahr umgesetzt und finanziell abgeschlossen werden muss. Honorar- sowie Sachkosten sind förderfähig.
Nach einer positiven Vorprüfung durch die Koordinierungs- und Fachstelle trifft der Ausschuss des Bündnisses im Abstimmungsverfahren Entscheidungen über die eingereichten Projektanträge. Danach wird die Maßnahme in das Förderportal der Regiestelle des Bundesministeriums eingetragen. Hier wird detailliert abgefragt, wie und in welchem Rahmen die Maßnahme erfolgen soll.
Nach Förderzustimmung durch die Regiestelle erfolgt der Zuwendungsbescheid durch die Koordinierungs- und Fachstelle.
Danach kann mit der genauen Planung an der Maßnahme (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Buchung der Räumlichkeiten) begonnen werden
Das Projekt hat eine Laufzeit, die sich auf das Jahr 2026 bis einschließlich 7.12.2026 beschränkt. Daher ist eine Kostenaufstellung nur für diesen Zeitraum notwendig. Es ist möglich, im darauffolgenden Jahr eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, jedoch muss dafür ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Die Abrechnung und das Einreichen eines Verwendungsnachweises müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Projektes erfolgen, jedoch spätestens aber am 7.12.2026. Die Vorlage für den Verwendungsnachweis wird Ihnen von der Koordinierungs- und Fachstelle zur Verfügung gestellt.
Bei Veröffentlichungen (Pressemitteilungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Flyern, Homepage etc.) muss die Förderung durch „Demokratie Leben!“ genannt werden und das zu verwendende Logo, welches bei der Förderzusage zugesandt wird, verwendet werden.
RAHMENBEDINGUNGEN JUGENDFONDS
Der Jugendfonds wird von der Koordinierungs- und Fachstelle des Caritasverbands Darmstadt e.V. Caritas Zentrum Franziskushaus verwaltet. Die finanziellen Mittel stammen von der Stadt Bensheim, weshalb wir uns an die dort geltenden Regeln zur Verwaltung und Ausgabe des Geldes halten müssen. Diese Vorgaben müsst ihr beachten, wenn ihr eine Antragstellung auf Förderung eurer Ideen plant. Nachfolgend sind die BEDINGUNGEN aufgeführt, unter denen eine Förderung eurer Projekte und Aktionen möglich ist:
- Der Höchstbetrag für Anträge beträgt 3.000 €.
In Ausnahmefällen kann dieser Betrag höher ausfallen, wenn es dafür eine nachvollziehbare Begründung gibt. - Anträge im Jugendfonds können das ganze Jahr über eingereicht werden.
- Euer Projekt/eure Aktion muss im Jahr 2026 stattfinden, und die bewilligten Gelder müssen in diesem Jahr ausgegeben werden.
Den genauen Umsetzungszeitraum legt ihr fest. - Für die Beantragung des Geldes müsst ihr alle Felder im Antragsformular ausfüllen. Ihr müsst auch eine Kalkulation der Kosten erstellen.
Bei der Umsetzung eures Projekts/eurer Aktion müsst ihr euch an diese Kalkulation halten. Es ist euch nicht erlaubt, mehr Geld auszugeben, als ihr genehmigt bekommen habt.
Wir unterstützen euch gern bei der Kalkulation der Kosten! - Nach unserer Prüfung wird Euer Projekt von einem Jugendgremium abschließend bewilligt. Ohne diese Genehmigung gibt es keine finanziellen Mittel, und ihr solltet vorab noch keine Ausgaben für das Projekt getätigt haben. Wir werden euch die Genehmigung schriftlich als Zuwendungsvertrag zusenden.
- Das Geld wird im Rahmen von Pauschale ausgezahlt.
- Bevor ihr jemandem (wie eine*m Referent*in oder Mediengestalter*in) einen Arbeitsauftrag gegen Bezahlung erteilt, ist es notwendig, einen Honorarvertrag mit dieser Person abzuschließen. Wir senden euch gerne Vorlagen für diese Verträge zu und unterstützen euch auch beim Ausfüllen!
- Falls ihr für euer Projekt oder eure Aktion etwas veröffentlichen möchtet (auf Social Media, der Homepage usw.) oder drucken lassen wollt (Flyer, Plakate usw.), müsst ihr auf die Förderung hinweisen und die Logos der Stadt Bensheim, der Caritas sowie der Partnerschaft für „Demokratie Leben!“ vom Bundesministerium verwenden. Diese werden wir euch zuschicken. Bevor ihr etwas herausgebt, ist eine Prüfung der Logos durch uns notwendig.
- Nach eurem Projekt/ eurer Aktion müsst ihr einen kurzen Abschlussbericht verfassen. Ihr müsst eine Vorlage ausfüllen, die dafür vorgesehen ist. Es müssen alle Rechnungen, Angebote oder andere wesentliche Dokumente im Original oder als Kopie angefügt werden.
Es wäre toll, wenn ihr Fotos oder Videos mitschicken könntet, die wir auf dieser Website veröffentlichen und so über eure Aktion berichten können.
Wenn diese Rahmenbedingungen zunächst etwas kompliziert und aufwändig erscheinen… Lasst euch davon bitte nicht abschrecken!
Entscheidend ist, dass ihr euch für Demokratie und Vielfalt engagieren und eure Ideen in großartige Projekte und Aktionen umsetzen wollt!
Wir helfen euch gern in allen Phasen des Projekts, vom Antrag bis zur Abrechnung und Berichterstattung.
Viel Erfolg und viel Freude!
Bitte sendet eure Fragen und die Anträge an:
Offene Fragen jeglicher Art und Ihre Anträge richten Sie bitte an:
Koordinierungs- und Fachstelle
Bündnis für Demokratie Stadt Bensheim
Klostergasse 5a
64625 Bensheim