FAQ – Häufig auftretende Fragen
Hier stehen demnächst Antworten auf Fragen, an die wir nicht gedacht haben, dass sie kommen könnten.
Fragen ...
.. und Antworten
Wie funktioniert die Beratung zum Projektantrag?
Kontaktieren Sie die Koordinierungs- und Fachstelle per E-Mail oder telefonisch und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Dieser wird ca. 1h in Anspruch nehmen. Dort werden die Richtlinien des Bundesprogramms erörtert und der Förderantrag besprochen. Offene Fragen können geklärt werden.
Kann ich als Privatperson den Antrag stellen?
Nein. Förderfähig sind nur Vereine oder Gesellschaften, die zum Beispiel im Handelsregister eingetragen sind. Ein „e.V.“ fällt darunter. Als Privatperson können Sie sich gerne mit einem Verein Ihres Vertrauens (auch Sport- oder Naturschutzvereine) zusammentun oder, wenn Sie keinen Kontakt zu Vereinen haben, mit der Koordinierungs- und Fachstelle in einem Beratungsgespräch Möglichkeiten aus dem Netzwerk besprechen.
Muss es ein politisches Projekt sein?
Es muss kein politisches Projekt sein. Die Maßnahmen, die über „Demokratie Leben!“ gefördert werden können, müssen jedoch mindestens einem der drei Haupt-Handlungszielen: Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention untergeordnet sein. Maßnahmen über das Bundesprogramm müssen alle Menschenrechte achten und für das Gemeinwohl der Menschen sein.